Folgende Bestattungsarten sind in Deutschland erlaubt:
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Anschließend wird die Asche in eine Schmuckurne gefüllt und auf einem Friedhof, in einem Wald oder auf See bestattet.
Menschen, die das Meer lieben, wünschen sich häufig eine Seebestattung. Nach der Einäscherung in einem Krematorium wird die Asche von einem Schiff aus der See übergeben. Vor der Übergabe der Asche kann eine Trauerfeier an Bord organisiert werden.
Die Erdbestattung im Sarg ist die klassische Art der Bestattung. In diesem Fall wird der Verstorbene in einem Sarg der Erde übergeben. Zur Wahl stehen Reihengräber, Wahlgräber sowie anonyme Gräber für die Beisetzung.
Wer sich zu Lebzeiten der Natur verbunden fühlt, möchte oft nach dem Tod zu dieser zurückkehren. Eine Waldbestattung ermöglicht dies. Voraussetzung ist eine vorherige Einäscherung.
Eine anonyme Bestattung / stille Beisetzung erfolgt auf einem anonymen Gräberfeld ohne Kennzeichnung und individuelle Grabgestaltung. Im Vorfeld kann auf Wunsch eine Trauerfeier stattfinden. Beim Gang zum Grab sind die Angehörigen nicht anwesend.
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